AGB

1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen IST Automation GmbH und dem Käufer gelten ausschließlich nachfolgende Bedingungen.
Diese Bedingungen sind verbindlich für den gesamten und zukünftigen Geschäftsverkehr mit der IST Automation GmbH, auch
wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird.
Gegenteilige Erklärungen des Käufers (abweichende Kaufbedingungen) sind, auch wenn sie unwidersprochen bleiben,
rechtsunwirksam.
Änderungen und Nebenabreden (Sonderkonditionen) bedürfen schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsleitung der IST
Automation GmbH.
2. Angebot und Preise:
Die Preise aller Angebote stehen fest. Sofern keine anderen Bedingungen genannt sind, gilt eine Bindefrist von 3 Monaten für
ein Angebot.
Kataloge, Prospekte und Preislisten gelten weder als Offerten, noch als Zusicherungen von Eigenschaften oder der
Lieferbarkeit der Produkte. Preisänderungen und Konfigurationsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Verbindlich sind
einzig die Angaben in den schriftlichen Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen und andere Schriftliche Vereinbarungen.
3. Lieferung:
Die IST Automation GmbH wählt die Transportmittel. Verlangt der Käufer abweichendes, trägt er die Mehrkosten.
Teillieferungen sind zulässig.
Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Auslieferung an den Auftraggeber.
4. Zahlungsbedingungen:
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen innerhalb 30 Tage ohne Abzüge zahlbar. Rechnungen in
Fremdwährungen sind in der entsprechenden Währung ohne Abzüge innerhalb 30 Tagen zu zahlen.
Ab dem 31. Tag wird ein Verzugszins von 1% des überfälligen Rechnungsbetrages pro Monat erhoben.
Schecks und Wechsel gelten erst bei Einlösung als Zahlung.
Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer gemachte Ansprüche aus
Gewährleistungen oder behaupteten Mängel befreit ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der
Zahlungspflicht.
5. Gewährleistung:
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate auf die von IST Automation GmbH gelieferten Produkte und Engineering.
Für Produkte und Engineering die nicht aus dem Hause IST Automation GmbH stammen, aber zum Lieferumfang gehören,
gelten die Bestimmungen laut Hersteller.
Im Gewährleistungsfall verpflichtet sich die IST Automation GmbH bei Nachweis und Analyse eines aufgetreten Fehlers, der
von IST Automation GmbH zu verantworten ist, diesen kostenneutral zu beheben. Der Nachweis und die Analyse des Fehlers
müssen von Seiten des Kunden erfolgen. Weiterhin ist der IST Automation im Fehlerfalle der Modemzugriff auf die Anlage zu
gestatten. Werden während der Gewährleistung Änderungen an der Software oder dem Engineering der Anlage von nicht
autorisierter Stelle vorgenommen, also am gesamten Lieferumfang von IST Automation GmbH, erlischt die Gewährleistung.
Die Autorisierung erfolgt ausschließlich durch die IST Automation GmbH.
Die Gewährleistung umfasst keinen Service oder Support.
Es werden nur die Fehler als Mängel anerkannt, die in den Büros der IST Automation GmbH nachvollzogen werden können.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag, an dem die Ware unser Haus verlässt.
Alle anderen Gewährleistungs- und Schadensansprüche, insbesondere auch Folgeschäden aus Produktionsstillstand und
Produktionsausfall, Vermögensschäden, etc. sind ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden aus
Dienstleistungen wie Engineering, Inbetriebnahme und Service.
6. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware bzw. das Nutzungsrecht der Software Eigentum der IST Automation GmbH.
Von Maßnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden können, ist die IST Automation GmbH sofort zu verständigen.
7. Urheberrecht:
Die gelieferte Software und das Engineering bleiben Eigentum von IST Automation GmbH und ist durch Urheberrechtsgesetze,
internationale Verträge und andere Rechtsvorschriften gegen Kopieren geschützt. Der Erwerb einer Software- Lizenz gibt die
Berechtigung, eine Kopie des IST Automation GmbH Software- Produkts zu benutzen. Wenn Mehrfach- Lizenzen erworben
wurden, dürfen immer nur so viele Kopien in Benutzung sein, wie Lizenzen erworben wurden.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist D- 06217 Merseburg
Anwendbar ist deutsches Recht.
Stand: Januar 2007, Änderungen freibleibend.


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